Brandschutz zu Silvester
- Marcel Kuball
Die Feuerwehren und Rettungsdienste sind zum Jahreswechsel besonders gefordert. Eine Ursache dafür ist u.a. der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerkskörpern jeder Art und die daraus resultierenden Folgen. Knallkörper, die illegal eingeführt werden und daher nicht mit der Zulassungsnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) versehen sind, stellen eine große Gefahr da. Aber auch das Selberbauen von Böllern und/oder Raketen führt häufig zu schweren Verletzungen.
Um diesen Verletzungen vorzubeugen und somit einen gelungenen Jahreswechsel feiern zu können, sollten folgende Brandschutztipps, die der Deutsche Feuerwehrverband veröffentlicht hat, beachtet werden:
Nur Feuerwerkskörper mit Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verwenden. "Schwarzmarktware" kann unberechenbar heftig explodieren!
Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen.
Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.

Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
Halten Sie die örtlich vorgeschriebenen Abstände zu Reetdachhäusern ein.
Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Außerdem gibt es zwei Klassen von Feuerwerkskörpern, denen man ebenfalls Beachtung schenken sollte:
Klasse I (Kinder und Jugendliche):
Kinder und Jugendliche dürfen nur Feuerwerkskörper der Klasse I kaufen und unter Aufsicht abbrennen - z.B. Bengalisches Feuer, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk. Tischfeuerwerk nur auf feuerfesten Unterlagen und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Materialien abbrennen.
Klasse II (Nur für Erwachsene):
Feuerwerk der Klasse II darf ausschließlich von Erwachsenen verwendet werden. Nur im Freien zünden, niemals in Räumen!
Einsatznummer: | 18 |
Datum/Alarmierungszeit: | 10.09.2009, 05:04 Uhr |
Einsatzort: | Am Redder |
Einsatzkräfte: | 11 Kräfte |
Einsatzfahrzeuge: | 22/11, 22/44 |
Bemerkungen: | Ein größerer Ast war herabgefallen und blockierte die Straße. Er wurde zersägt und zur Seite geschafft. |